AGB

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

  • Diese AGB gelten für alle Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten zwischen ulk Komödie al dente (im Folgenden „Veranstalter“) und den Besuchern.
  • Mit dem Kauf einer Karte erkennt der Besucher die Hausordnung der Spielstätte (Schlossverwaltung) sowie diese AGB an.

2. Besondere Regelungen für Open-Air (Witterung)

  • Aufführungsmodus: Die Vorstellungen finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen im Freien statt. Der Veranstalter empfiehlt regenfeste Kleidung (keine Regenschirme wegen Sichtbehinderung).
  • Unterbrechung/Verzögerung: Bei starkem Regen oder Unwetter kann die Vorstellung unterbrochen oder der Beginn verschoben werden.
  • Abbruch: Wird eine begonnene Vorstellung nach einer Spieldauer von mindestens 45 Minuten abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Ersatztermine.
  • Absage: Bei einer Absage vor Beginn der Vorstellung kann die Karte gegen Erstattung des Preises (exkl. Gebühren) oder für einen Ersatztermin eingetauscht werden.


3. Rücknahme & Umtausch von Karten

  • Bezahlte Karten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
  • Besetzungsänderungen oder Änderungen im Ablauf, die den Kern des Werks nicht verändern, berechtigen nicht zur Rückgabe.

4. Haftung & Sicherheit

  • Die Haftung des Vereins für Sach- und Personenschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Aufgrund der historischen Bausubstanz (Schloss/Pflastersteine) ist festes Schuhwerk empfohlen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden durch unebene Bodenbeläge.

5. Bild- und Tonaufnahmen

  • Jegliche Ton-, Foto- und Filmaufnahmen während der Aufführung sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
  • Besucher erklären sich damit einverstanden, dass sie im Rahmen von Veranstaltungsfotos/-videos für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins abgebildet werden können.

6. Denkmalschutz & Hausrecht

  • Der Schlossbereich ist ein Baudenkmal. Das Mitbringen von Tieren (außer Assistenzhunden), Glasbehältern oder sperrigen Gegenständen ist untersagt.
  • Den Anweisungen des Personals (Einlass, Sicherheit) ist im Sinne der Sicherheit und des Objektschutzes Folge zu leisten.
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